Nutzen Sie jetzt die Chance: Covid-19-Investitionsprämie für Digitalisierung in Österreich
Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Sicherung von Arbeitsplätzen in Österreich hat die österreichische Bundesregierung die Einführung einer Covid-19-Investitionsprämie als Förderprogramm beschlossen. Digitalisierung ist dabei ein zentraler Bereich, Unternehmen werden hier mit 14% der Investitionskosten gefördert.
Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der digitalen Transformation Ihrer Formular-Prozesse mit strukturierter Datenerfassung und sicherer Dokumentation von Inspektionen, Aufträgen, Einsätzen, Vorgängen und Audits.

Referenzen und Success Storys mit HybridForms
Erfolgreiche österreichische Unternehmen setzen HybridForms bereits täglich ein und profitieren von der schnellen Amortisation. Universelle Anwendungen, Skalierbarkeit und verkürzte Prozesslaufzeiten ermöglichen einen Return on Investment (ROI) in wenigen Monaten. Sehen Sie hier einen Auszug aus unserer Referenzliste:







Machen Sie Ihr Unternehmen zukunftsfit mit HybridForms
Optimierte Abläufe
25% schnellere Prozesse durch Automation und Enterprise-Data-Funktionen
Bessere Daten
50% weniger Fehler und höhere Datenqualität durch beste mobile Usability
Integrierte Systeme
100% durchgängig digitale Formular-Workflows und Datenaustausch mit Dritt-Systemen
Nachhaltiger Erfolg
Mehr Business durch aktuelle und valide Daten für fundierte Entscheidungen
Eckdaten zur Covid-19-Investitionsförderung in Österreich
Art der Förderung
Die Förderung ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Höhe der Förderung
Im Bereich der Digitalisierung werden 14% der förderungswürdigen Investitionen gefördert.
Voraussetzungen für eine Förderung
Es können alle Unternehmen teilnehmen, die einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich haben – unabhängig von Unternehmensgröße und Branche.
Schwerpunkte im Bereich Digitalisierung
Es werden Investitionen in Hardware, Software und Technologien unterstützt, die unter anderem eine Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen begünstigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.
Termine
Die Förderung muss zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 als schriftlicher Antrag eingebracht werden über den »aws Fördermanager«: https://foerdermanager.aws.at. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28. Februar 2022 zu erfolgen.
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Christian Ekhart, MSc.
CEO & Principal Consultant
christian.ekhart@icomedias.com
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